Geschäftsbedingungen Waschpark

Benutzungsordnung

Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Fahrzeugen und nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen gestattet:

Die Waschboxen sind ausschließlich bestimmt für PKW, Kleinbusse, Kombis und Krafträder bis zu einem zulässigen Geamtgewicht von maximal 2,8 t sowie für Zweiräder.

Andere Fahrzeuge wie Kleinlastwagen, Nutzfahrzeuge, Wohnanhänger und Geländefahrzeuge sowie stark verschmutzte Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Freiwaschplatz gereinigt werden.

Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insbesondere Baustellenfahrzeuge) und Gegenstände ist nicht gestattet.

Der Waschplatz ist nach dem Reinigen in sauberem Zustand zu verlassen.

Beachten Sie die angebrachten Höhenbegrenzungen!

Andere als in der Anlage angebotenen Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.

Öl-, Bremsflüssigkeits- oder Getriebeölwechsel sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten sind ausdrücklich untersagt.

Unsere Reinigungsgeräte werden von uns ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer hat sich vor der Inbetriebnahme der Geräte trotzdem zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei erkennbaren Beschädigungen oder Mängeln der Geräte hat der Benutzer vor Inbetriebnahme entweder das Betriebspersonal zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.

Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.

Auf dem Gelände der Anlage gelten die Vorschriften der StVO entsprechend.

Das Befahren der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll oder gewerblicher Müll darf nicht zurückgelassen werden. 

Gewährleistung, Haftung

Wir gewährleisten eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.

Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung der Fahrzeuge, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.

Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Betriebspersonal mitgeteilt worden ist, später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.

Für Unfälle auf Grund von Glatteis wird – außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur gehaftet, wenn das Betriebspersonal das Eis vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt hat.

Bei Eintritt eines Schadens am Kraftfahrzeug durch den Reinigungsvorgang haften wir nur für den unmittelbaren Schaden.

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betrifft, es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.

Gleiches gilt bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Wir haften des Weiteren nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder Benutzungshinweise verursacht wurden, es sei denn, die Mithaftung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

KONTAKT:

Eisner e.K.
Michaela Eisner

Engelbert-Wörz-Str. 2
64354 Reinheim

Tel.: +49(0)6162 / 5557
Fax  +49(0)6162 / 968845

E-Mail: info@eisner-reinheim.de

ÖFFNUNGSZEITEN:

Büro
Mo - Fr     8:00 - 17:00Uhr
Sa            Notdienst - telefonisch immer erreichbar

Waschpark April -  September
Mo - Sa     6:00 - 21:00 Uhr
So            8:00 - 21:00 Uhr

Waschpark Oktober - März
Mo - Sa     7:00 - 20:00 Uhr
So            8:00 - 20:00 Uhr