Geschäftsbedingungen Autovermietung

 

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Stornierung der Fahrzeugreservierung 70% des vereinbarten Mietpreises als Gebühren erhoben werden.

  1. Pflichten des Mieters
  1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
    a.) Der Mietpreis besteht aus der Grundgebühr(Tag/Stunden) und einer Gebühr für  jeden gefahrenen Kilometer. Bei Rückgabe an einem anderen Ort als dem Übernahmeort fällt eine Einwegmiete, bei der Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort fällt eine zusätzliche Rückführungsgebühr an.
    b.) Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der diesemVertrag beigefügten Preisliste der Autovermietung Eisner. Der Mietendpreis einschließlich der jeweils geltendengesetzlichen Mehrwertsteuer ist vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung am Ende der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung an die Autovermietung Eisner fällig. Wird die Mietfahrzeugrechnung   kreditiert und vom Mieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe des Fahrzeuges bezahlt, so kommt der Mieter mit überschreiten dieser Frist in Verzug. Danach haftet der Mieter für Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen sowie weitergehende Ansprüche der Autovermietung Eisner aus Verzug. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
    c.) Die Einwegmiete fällt an, wenn vor Übergabe des Wagens ein anderer Rückgabeort als der Übernahmeort vereinbart wird. Die Rückführungsgebühr fällt an, wenn erst nach der Übergabe des Wagens vereinbart wird, dass das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort zurückgegeben wird. Die Rückführungsgebühr besteht aus den Kosten der Rückführung, sofern keine   andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
    d.) Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Wege in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des Vermieters Autovermietung Eisner einzuholen. Beachtet der Mieter diese Pflicht nicht, so errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 100km pro Tag. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass eine geringere Wegstrecke gefahren wurde.
    e.) Die Autovermietung Eisner kann Schadensersatz geltend machen, wenn der Mieter ohne seine Zustimmung oder entgegen seiner Weisung gehandelt hat oder wenn er nachweist, dass der Mieter eine größere Wegstrecke gefahren ist.
    f.) Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
    2. Vorauszahlung
    Die Autovermietung Eisner kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises verlangen.
    3. Fahrzeugnutzung
    a.) Berechtigung zur Fahrzeugführung
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag als Fahrer angegebene Personen geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie Eigenes zu vertrete. Alle Mieter begünstigende Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer Inhaber einer gültigen und der   Fahrzeugklasse entsprechenden Fahrerlaubnis sind.
    b.) Obhuts- und Mitwirkungspflicht
    Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen der Autovermietung Eisner im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und der Autovermietung Eisner auf eventuell vorzunehmende Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen. Festeingebaute und mobile Telefone sind Eigentum der Autovermietung Eisner und dürfen nur für fernmelderechtlich zugelassene Zwecke verwendet werden. Die verbrauchten Gesprächseinheiten werden dem Mieter auf Basis der Gesprächsnachweise des Netzbetreibers in Rechnung gestellt. Für die Benutzung des Telefons hat der Mieter die Weisungen der Autovermietung Eisner zu beachten.
    c.) Zulässige Nutzungszwecke
    Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Güterverkehr sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes sind nur mit Zustimmung der Autovermietung Eisner zulässig.
    d.) Anzeigepflicht bei Unfällen
    Bei Unfällen hat der Mieter der Autovermietung Eisner unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs, über alle Einzelheiten schriftliche unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung de Unfalls erforderlichenFeststellungen nicht auf andere Weise, z. B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter (Autovermietung Eisner sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
    e.) Rückgabe des Fahrzeugs
    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit der Autovermietung Eisner am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normalen Abnutzung des Fahrzeugs. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten von der Autovermietung Eisner geschehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter   unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Ziff. IV. dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung die vereinbarte Grundgebühr des Mietpreises als Nutzungsentschädigung zu zahlen.
    4. Kündigung
    Die Parteien dieses Mietvertrages können den Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Die Autovermietung Eisner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Mieter mit mehr als sieben Tagen mit der Zahlung des Mietzinses in Rückstand ist sowie aus sonstigen Gründen, die ein Festhalten am Vertrag für die Autovermietung Eisner   unzumutbar machen.


II.Pflichten der Autovermietung Eisner

  1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges
    Die Autovermietung Eisner überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör.
    2. Versicherung
    Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingung für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert.
    a.) Haftpflichtversicherung: für Personenschäden je 2,5 Mio. EUR, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personeninsgesamt 7,5Mio.EUR,für Sachschäden 500.000 EUR und für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000EUR.
    b.) Teilkaskoversicherung: Deckung von Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen sowie Glas- und Wildschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00EUR und sofern der Versicherungsvertrag vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurde, eine Selbstbeteiligung von 153,39EUR.
    3. Wartung
    Die Wartung des Fahrzeuges außer der Wagenwäsche wird von der Autovermietung Eisner nach Anmeldung durchgeführt. Wird dem Mieter mitgeteilt, dass die Wartung des Fahrzeuges erforderlich ist, so ist der Mieter verpflichtet, der Autovermietung Eisner die Wartung zu gestatten und zu ermöglichen. Ist die Durchführung der Wartung für die Autovermietung Eisner aufgrund des Standorts des Fahrzeuges nicht möglich, so hat der Mieter die Wartung auf Weisung der Autovermietung Eisner durchzuführen. In diesem Fall erstattet die Autovermietung dem Mieter die nachgewiesenen Kosten.
    4. Reparatur
    Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von EUR 100,- ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingehen nur mit Zustimmung der Autovermietung Eisner beauftragen. Die Reparaturkosten trägt die Autovermietung Eisner soweit der Mieter nicht nach Ziff.IV. dieser Bestimmung haftet.

 

III. Haftung der Autovermietung Eisner

Die Autovermietung Eisner haftet, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht., für von ihm verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit., es sei denn des handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


  1. Haftung des Mieters

a.) Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Drogen oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung des Zeichens 265 StVO (Durchfahrtshöhe) unbeschränkt für alle vom ihm der Autovermietung Eisner zugefügten Unfallschäden. Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung zu einem verbotenen Zweck (I. Ziffer3.c.) durch das Ladegut oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder seine Pflichten gemäß Ziff.I. dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hätte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalles.

b.) Soweit die Haftungsfreistellung ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen wurde, haftet der Mieter bei von ihm verschuldeten Unfallschäden für reine Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden auf den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert, beschränkt auf den in der jeweils gültigen Preisliste vereinbarten Höchstbetrag. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen dass der Autovermietung Eisner kein oder wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.

c.) Bei den Mietausfallkosten zahlt der Mieter für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug der Autovermietung Eisner nicht zu Verfügung steht. Einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zwei Drittel der vereinbarten Tagesmiete bzw. der zehnfachen Stundenmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass der Autovermietung Eisner kein oder eine geringerer Schaden entstanden ist.

d.) Der Mieter haftete für alle Verstöße, die er gegen die Bestimmungen im Kraftfahrzeugverkehr begeht.

e.) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.


  1. Fälligkeit und Verjährung

 

a.) Für die Ersatzansprüche der Autovermietung Eisner wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeug gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach §548 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an gerechnet.

b.) Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Schadensersatzansprüche der Autovermietung Eisner gegen den Mieter erst fällig, wenn die Autovermietung Eisner Gelegenheit zu Einsichtnahme in die amtlichen Ermittlungsakten hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Die Autovermietung Eisner ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich um die Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.

 

  1. Gerichtsstand und dem Vertag unterstehendes Recht

Es wird der Sitz der Autovermietung Eisner als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand vereinbart, wenn er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ei Kaufmann ist. Für alle Regelungen dieses Vertrages, einschließlich seiner Auslegung, gilt deutsches Recht.

 

 

 

 

 

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Eisner e.K.
Michaela Eisner

Engelbert-Wörz-Str. 2
64354 Reinheim

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